Ich habe eine Frage bezüglich der Förderung zur Energieberatung. In naher Zukunft möchte mein Vater uns sein Haus übertragen, welches wir sanieren möchten und dann auch selbst bewohnen werden.
Meine Frage: Ist es möglich, dass er als jetziger "noch" Eigentümer den Antrag auf Förderung einer Energieberatung über die BAFA stellt, damit ein Energieberater einen iSFP für dieses Haus erstellen kann?
Wenn wir dann im Laufe des Jahres nach Übertragung selber die Eigentümer sind, würden wir gerne im Zuge der Sanierung noch die Förderungen BEG EM "Gebäudehülle" beantragen.
Können wir als neue Eigentümer hier trotzdem zusätzlich den Bonus von 5 % gegen Vorlage des iSFP nutzen, wenn der iSFP jedoch durch meinen Vater (quasi anderer Antragsteller, als wir) beantragt wurden? Ist der iSFP personen- oder objektbezogen?
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist an das Objekt gebunden. Wechselt dieses seinen Eigentümer, kann der neue Eigentümer den iSFP heranziehen, um den Bonus zur Förderung zu bekommen.
Wichtig zu wissen ist, dass unsere Antwort auf den FAQ des BMWK von 2023 basiert. Eine neue Version ist aktuell leider bisher nicht veröffentlicht worden. Wir gehen aber davon aus, dass sich an diesem Punkt nichts geändert hat.