Es wurde ein Sanierungsfahrplan für ein Zweifamilienhaus in Tübingen von der BAFA geprüft und genehmigt. Bei den Umbaumaßnahmen wurde nachträglich eine neue Wohneinheit im UG geschaffen. Vorhandene beheizte Räume im UG haben Bestand, wurde aber, wie oben erläutert, zu einer WE umgebaut. Es sollen nun Einzelmaßnahmen über die BAFA beantragt werden (Dach und WDVS). Kann ich beim Antrag 3 WE einreichen, mit einem Betrag von 180.000 €, incl. Zuschuss von 20 % - oder nur zwei WE (wie beim Sanierungsfahrplan erfasst) angeben?
Sofern die geplante Maßnahme nach wie vor den Angaben im iSFP entspricht, sollte es möglich sein, den iSFP-Bonus auch mit der zusätzlichen Wohneinheit zu bekommen. Geht es hingegen um einen Ausbau oder eine Erweiterung, die zuvor nicht berücksichtigt wurde, verhält es sich anders. In diesem Fall entspricht die Maßnahme nicht dem iSFP und der Bonus kommt aller Voraussicht nach nicht infrage. Da die BEG-EM-Richtlinie diesen Fall nicht eindeutig klärt, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu den Experten des BAFA, um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.