Ich bin Besitzer eines vermieteten Wohnhauses, Baujahr 1978. Meine Frage: Bin ich nach dem EnEV verpflichtet, die oberste Geschossdecke zusätzlich zu isolieren, oder kann ich mich auf das Baujahr des Hauses (ab Baualtersklasse 1969) berufen. Dann wäre mir die Nachrüstung freigestellt.
In der Regel gehen Experten davon aus, dass der Mindestwärmeschutz bei Holzbalkendecken aller Gebäudealtersklassen gegeben ist und Decken in Massivbauweise ab Baualtersklasse 1969 diesen Wert erfüllen. Dann entfällt die Nachrüstverpflichtung für die Dachbodendämmung. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie sich auch von einem Energieberater, Architekten oder Bauingenieur beraten lassen, der anhand Ihrer Bauunterlagen die genauen Daten der Bausubstanz ermitteln kann.