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Expertenrat

Ich habe einen KAGO-Kamin von 2002. Muss ich die Emissionswerte nachweisen und was passiert, wenn ich die Vorgaben nicht erfülle?

Frage von Wolfram T. am 11.02.2024 

Ich habe einen Kamin aus ihrer Produktion, Typ Goliath, Nennleistung 9,5 kW, Bauart A1, DIN 18895-3, DIN-Reg.-Nr. 00 KZ 70 A1 aus Baujahr 2002!

Nun meine Frage an Sie: Muss dieser Kamin durch den zuständigen Schornsteinfeger nach den momentan geltenden Regeln abgenommen werden oder gibt es seitens KAGO ein entsprechendes Zertifikat, dass sich eine zusätzliche Abgasmessung erübrigt?

Sollte eine Abgasmessung notwendig werden und der Kamin die Emissionswerte nicht erfüllen, gibt es von Ihrer Seite her Möglichkeiten zur Lösung des Problems? (Abgas Katalysator usw.)

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Als neutrale Online-Plattform produzieren wir keine Kamine oder Ähnliches. Auch die benötigten Unterlagen für den KAGO-Kamin liegen uns leider nicht vor. Da der Hersteller nicht mehr existiert, bekommen Sie entsprechende Unterlagen hier eventuell von erfahrenen Ofenbauern.

Können auch Fachhandwerker keine Daten liefern, müssen Sie eine Messung durchführen lassen, eine Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nachrüsten oder die Technik außer Betrieb nehmen. Da die Anlage zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 eingebaut wurde, gilt der 31. Dezember 2024 als Stichtag.

Um die Anlage ohne Weiteres weiter betreiben zu dürfen, muss die Messung der Emissionswerte, die zum Beispiel ein freier Schornsteinfeger vornehmen kann, die Einhaltung der folgenden Grenzwerte bestätigen (§ 26 1. BImSchV):
- Staub: 0,15 Gramm je Kubikmeter
- Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter

Erreichen Sie die Grenzwerte nicht, können Sie einen Filter oder einen Partikelabscheider einbauen, um den Ofen weiter betreiben zu dürfen. Alternativ ist es auch möglich, den Kamin auszutauschen. Was in Ihrem Fall günstiger ist, weiß ein Fachhandwerker aus Ihrer Region.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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