Wir planen den Erwerb einer Bestandsimmobilie und würden gerne die Kellerdecke dämmen. Allerdings ist die Situation kompliziert: Das Haus steht im Hang, die Räume zur Hangseite werden als klassische Kellerräume (wenn auch mit 2,55 m Deckenhöhe) verwendet, die Räume zum Garten sind als Einliegerwohnung ausgebaut. Auf der angeschlossenen, ungedämmten Garage steht ein beheizter Wintergarten. Dämmt man in solchen Fällen die Einliegerwohnungsdecke mit? Es gibt sicher besondere Anforderungen an die Dämmung der Garagendecke (Brandschutz)? Gibt es die Möglichkeit, eine Preiskalkulation aus Flächenberechnung und Beispielfotos zu erstellen, ohne das Objekt zu begehen, sodass wir der Bank vorrechnen können, welche Kosten anfallen und was wir davon in Eigenleistung tun können?
Bei der vorhandenen Raumhöhe sollte die Dämmung der Kellerdecke kein Problem darstellen. Für ausreichenden Brandschutz sorgen Sie dabei mit nicht brennbaren Dämmstoffen, die zum Beispiel aus Glas- oder Steinwolle bestehen können.
Da es sich bei der Einliegerwohnung um einen beheizten Bereich handelt, lohnt sich die Dämmung der Decke hier nicht. Günstiger ist es, die Wände zum unbeheizten Keller mit einer Dämmung zu versehen. Das senkt die Wärmeverluste und die Energiekosten. Außerdem führt die Maßnahme zu einem höheren Wohnkomfort und zu einem steigenden Immobilienwert.
Die Kostenberechnung auf Basis von Fotos und Plänen ist möglich. Um diese bei der Bank einreichen zu können, sollten Sie die Berechnung allerdings von einer Fachfirma erstellen lassen. Ansprechpartner finden Sie in unserem Experten-Verzeichnis. Kostenfreie und für Sie unverbindliche Angebote bekommen Sie außerdem auch über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.
Weitere Informationen zu Dämmstoffen, Verfahren und Kosten finden Sie auch in der Rubrik "Kellerdeckendämmung".