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Expertenrat

Benötigte die KfW im Förderprogramm 430 auch das Angebot des Handwerkers oder nur die Kosten?

Frage von Larissa  R. am 09.06.2022 

Musste bei der KfW-Förderung "Energieeffiziente Sanierung - Zuschuss 430" das Angebot des beauftragten Handwerkers bei der KfW mit eingereicht werden oder mussten nur die voraussichtlichen Kosten mitgeteilt werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für die Förderung im KfW-Programm 430 benötigten Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste, der alle Antragsunterlagen prüfen und bestätigen musste. In diesem Zuge hat der Experte auch die Kosten geprüft und alles mit einer Bestätigung zum Antrag (BzA-ID) freigegeben.


Voraussichtlich war es damit ausreichend, dem Energieberater die geplanten Kosten mitzuteilen. Diese sollten jedoch auf einem Angebot basieren, welches aber vermutlich nicht bei der KfW einzureichen war. Eine verbindliche Antwort erhalten Sie in diesem Fall von dem Energieberater, der Ihre BzA-ID erstellt hat.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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