Warum weiß die KfW nichts von dem Ergänzungskredit für Einkommen bis 90.000 € ab 01.01.2024?
In diesem Fall können wir Ihnen aktuell noch keine verbindliche Antwort geben. Grund dafür ist, dass die BEG-EM-Richtlinie für 2024 bislang nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Vor allem das zuletzt gefällte BGH-Urteil zum Bundeshaushalt sorgt in diesem Zusammenhang für große Unsicherheiten. Sobald verbindliche Informationen verfügbar sind, erfahren Sie auf unserer Seite "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" davon.
Im letzten Entwurf zur BEG-EM-Novelle ist der Ergänzungskredit enthalten. Er soll eine Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit haben und allen Sanierern zur Verfügung stehen. Liegt das jährliche Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro, sollen Vergünstigungen für bessere Konditionen sorgen. Die Beantragung soll, genau wie der Zuschuss, in Zukunft über die KfW erfolgen. Verbindliche Informationen gibt es aber auch dazu bisher nicht.
Update 27.02.2024: Der Ergänzungskredit kann ab sofort beantragt werden. Hier finden Sie die Details rund um den Ergänzungskredit für die Sanierung oder den Heizungstausch.