Wir sind Eigentümer eines Dreifamilienhauses. Zwei Wohnungen bewohnen wir selbst (EG Eltern, 1. OG Kinder), das Dachgeschoss ist vermietet. Können wir KfW Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen beantragen?
Über das KfW-Programm 430 stellt die KfW Fördermittel nur für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen zur Verfügung. Eine Alternative gibt es mit dem KfW-Programm 152. Über dieses bekommen Sie zinsgünstige Darlehen mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent. Letzterer reduziert dabei die zurückzuzahlende Summe des Darlehens. Kommt dieses Programm für Sie infrage, müssen Sie die Mittel vor dem Beginn der Sanierung über Ihre Hausbank beantragen. Genau wie im Programm 430 der KfW benötigen Sie dazu auch hier die Bestätigung von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes.