Meine Wohnung über einer offenen Tiefgarage ist (nach Wärmeschutz 1982) ungedämmt gewesen und 2006 ohne die Unterzüge unzureichend gedämmt worden. Im Winter wurden unzumutbare Temperaturen gerade über 8° festgestellt. Wenn ich ein IHK-Sachverständigen-Gutachten erstellen lasse, welche Zuschüsse kann ich in Anspruch nehmen und muss ich dieses Gutachten selbst bezahlen oder werden die Kosten auf die Eigentümergemeinschaft umgelegt?
Da die Kosten für einen Sachverständigen sehr unterschiedlich ausfallen können, ist eine zuverlässige Antwort an dieser Stelle nicht möglich. Generell variieren die Stundensätze zwischen 50 und 150 Euro. Eine erste Auskunft bekommen Sie unter Umständen auch durch einen Energieberater der Verbraucherzentrale. Die Beratung ist staatlich gefördert und kostet vor Ort nicht mehr als 40 Euro.
Eine Förderung gibt es nicht (Ausnahme: BAFA-Energieberatung). Die Kosten sind daher zumindest erst einmal von Ihnen zu tragen.
Ein Thermografiegutachten von 2006 wurde mir mit den weiterhin bestehenden bauphysikalischen Mängeln (Kältebrücken, unter 9° Temperatur und wiederaufgetauchten Mängeln wie Schimmel und Kondenswasser) nicht ausgehändigt beim Kauf 2014 - keinem der anderen Miteigentümer, außer der Verwaltung. Erst jetzt habe ich es bekommen. Muss ich alle Schäden selbst tragen?
Da es sich in Ihrem Fall um eine rechtliche Frage handelt, können wir Ihnen leider keine zuverlässige Auskunft geben. Wir empfehlen Ihnen daher die Beratung durch einen Experten für Baurecht. Das kann zum Beispiel ein Sachverständiger oder ein Anwalt aus Ihrer Region sein.