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Expertenrat

Lohnt es sich, die Pelletheizung mit einer Warmwasser-Wärmepumpe zu ergänzen und wenn ja, gibt es Fördermittel?

Frage von Fabian H. am 14.09.2023 

Ich habe bereits eine Pelletheizung mit Pufferspeicher und Warmwasserbereitung darin. In der Kombination macht eine Warmwasserwärmepumpe sicher keinen Sinn mehr? Würde sie denn nach GEG ab 2024 gefördert (inkl. PV-Anlage)?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Warmwasserwärmepumpe erwärmt Trinkwasser mit Energie aus der Umgebungsluft. Diese macht sie dazu mit einem technischen Prozess nutzbar, der in der Regel eine Jahresarbeitszahl von 2 bis 2,5 erreicht. Das bedeutet, dass Sie 1 kWh Strom benötigen, um 2 bis 2,5 kWh Wärme bereitzustellen.

Bei einem angenommenen Warmwasserwärmebedarf von 1.750 kWh pro Jahr benötigen Sie damit also 700 bis 875 kWh Strom, der aktuell rund 39 Cent pro Kilowattstunde kostet. Für die Warmwasserbereitung geben Sie damit rund 275 bis 340 Euro pro Jahr aus. Günstiger wird es, wenn Sie einen Teil des Strombedarfes mit der PV-Anlage selbst decken.

Setzen Sie hingegen Pellets ein, entstehen Kosten von rund 135 Euro (Preis 7,65 Cent/kWh) pro Jahr. Geht man davon aus, dass die Verluste der Heizungsanlage höher sind, zahlen Sie bei einem Faktor von zwei etwa 270 Euro für die Warmwasserbereitung mit der Pelletheizung. Der finanzielle Vorteil zur Warmwasser-Wärmepumpe ist dabei also gering.

Wir empfehlen, die Berechnung von einem Energieberater aus Ihrer Region durchführen zu lassen. Dieser prüft die örtlichen Gegebenheiten und kann ganz genau ermitteln, wie teuer der Betrieb der Warmwasser-Wärmepumpe mit Solarstrom (zumindest anteilig) ist.

Eine Förderung für Warmwasser-Wärmepumpen gibt es über das BEG nur, wenn Sie im gleichen Zuge auch eine förderbare Heizung einbauen. Alternativ können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen und 20 Prozent der anfallenden Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend machen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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