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Expertenrat

Ist eine Lüftungsanlage für die Sanierung zum KfW-55-EE-Haus mit Förderung Pflicht?

Frage von Andreas W. am 21.03.2023 

Wir planen die Komplettsanierung unseres alten Hauses Bj. 1971. Geplant ist eine Wärmepumpe in Kombination mit Erdwärmekörben und PV-Anlage. Jetzt meint unser Energieberater, dass es den neuen Zuschuss für erneuerbare Energien aber nur mit einer Lüftungsanlage gibt. Stimmt das so? Gibt es denn wirklich keine andere Möglichkeit, an diesen Zuschuss zu kommen? Auf der KfW-Seite lese ich nichts von einer zwingenden Lüftungsanlage im Sanierungsfall für KfW-55-EE.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob lüftungstechnische Maßnahmen zum Feuchteschutz erforderlich sind. Beantragen Sie Fördermittel für die Sanierung zum KfW-Haus mit EE-Klasse, ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend. Infrage kommen dabei zentrale, dezentrale und Mischformen aus zentralen und dezentralen Lüftungsanlagen. Diese müssen die der in DIN 1946-6 genannten planmäßigen Außenluftvolumenströme (Nennlüftung) für sämtliche Nutzungseinheiten beziehungsweise für das Gebäude sicherstellen und einreguliert werden.

Eine Ausnahme betrifft das Effizienzhaus-Denkmal: Hier ist die Lüftung für das Erreichen der EE-Klasse nicht vorgeschrieben, wenn technische Gründe oder Auflagen des Denkmalschutzes den Einbau erschweren oder verhindern.

Nachlesen können Sie das unter Punkt 3 der technischen Mindestanforderungen (TMA) zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude

Wichtig zu wissen: Eine Zuschuss-Förderung gibt es von der KfW leider nicht mehr. Erhältlich sind jedoch zinsgünstige Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen, wenn Sie ein bestehendes Haus zum Effizienzhaus sanieren.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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