Wie sieht es bei Wohnungseingangstüren in Mehrfamilienhäusern aus, deren Treppenhaus nicht geheizt ist. Welcher Wärmeschutz ist bei Renovierung vorgeschrieben, welcher ist sinnvoll?
Es existieren verschiedene Anforderungen an Wohnungseingangstüren zum Brand-, Einbruch- und Schallschutz. Allerdings ergibt sich aus der Energieeinsparverordnung keine Verpflichtung zur Einhaltung eines bestimmten Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) für Wohnungseingangstüren. Demnach sind bei der Renovierung eines Mehrfamilienhauses auch keine Anforderungen aus der EnEV bezüglich des Wärmeschutzes dieser Bauelemente zu beachten. Das gilt auch für Wohnungstüren zu unbeheizten Treppenhäusern, sofern diese nicht unmittelbar mit der Außenluft in Berührung kommen. Für Hauseingangstüren, also der direkten Trennung des Außenklimas von der Mischtemperatur eines Treppenhauses bzw. Flurs gilt dagegen ein einzuhaltender U-Wert von 1,8 W/m²K.
Dass keine Anforderung an Wohnungseingangstüren gestellt wird, ist meiner Meinung nach nicht sinnvoll, zumal die Temperaturdifferenz zwischen Wohnungseingangstür und Treppenhaus oftmals höher als die zwischen Hauseingangstür und Treppenhaus ausfällt. Eine große Temperaturdifferenz an vergleichsweise schwach gedämmten Wohnungseingangstüren führt so nicht nur zu unnötigen Wärmeverlusten, sondern eventuell zur Befeuchtung kritischer Türstellen, was nachfolgend Schimmelbesatz oder eine Verwerfung der Türblätter (Undichtheiten!) nach sich zieht.