Ein Haus (BJ. 1974) wurde an die Ehefrau und 3 Kinder vererbt. Die Eheleute waren Eigentümer zu je 50 % - die Ehefrau lebt seit Fertigstellung dort. Nach dem Erbfall sind die Ehefrau zu 75 % und die Kinder zu 25 % Eigentümer. Die Kinder leben nicht dort - die Ehefrau nutzt das Haus allein. Welche Auswirkung hat die Verteilung der Eigentumsverhältnisse auf die Nachrüstungspflicht?
Da die Frau seit mindestens 01. Februar 2002 als Eigentümerin selbst eine Wohneinheit im Haus bewohnt und nach wie vor Eigentümerin ist, greift die Nachrüstpflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz voraussichtlich nicht. Das wäre erst dann der Fall, wenn das gesamte Haus auf die Kinder überginge. Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie in diesem Fall von Ihrem Steuerberater.