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Expertenrat

Genügt für den Neubau im Neubaugebiet eine Elektroheizung oder muss ich weitere Nachweise für das GEG ab 2024 erbringen?

Frage von René R. am 24.10.2023 

Ich möchte im Jahr 2024 bauen (Neubaugebiet). Reicht es, wenn ich eine Stromdirektheizung einbaue (pauschale Erfüllung der Auflage) oder muss ich die 65 % erneuerbaren selber über eine PV-Anlage decken? So wie ich es verstehe, braucht man quasi nur eine Heizung, die eklektisch betrieben wird und theoretisch übers Netz zu 100 % Ökostrom betrieben werden kann.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um einen Neubau, greift § 71d des GEG ab 2024 (Stand vom 08.09.2023). Dieser besagt: "Eine Stromdirektheizung darf in einem zu errichtenden Gebäude zum Zweck der Inbetriebnahme nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 45 Prozent unterschreitet."

Nach Absatz 4 des gleichen Paragrafen gilt das nicht für dezentrale Heizsysteme in Räumen mit mehr als vier Metern Höhe sowie in Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen Sie als Eigentümer eine selbst bewohnen.

Das heißt: Handelt es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus, können Sie die Stromheizung ohne weitere Anforderungen einbauen. Ein spezieller Nachweis ist aktuellen Informationen zur Folge nicht erforderlich.

So heißt es in § 71 Abs. 3 des GEGs: "Die Anforderungen [...] gelten für die folgenden Anlagen einzeln oder in Kombination miteinander als erfüllt, sodass ein Nachweis [...] nicht erforderlich ist, wenn sie zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude oder der Einspeisung in ein Gebäudenetz eingebaut oder aufgestellt werden und den Wärmebedarf des Gebäudes, der durch die Anlagen versorgten Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten oder des Gebäudenetzes vollständig decken:"

Die Stromdirektheizung nach Maßgabe des § 71d ist hier als zugelassene Lösung aufgeführt.

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