Ist für die Erstellung einer TPN-ID der Nachweis eines hydraulischen Abgleiches bei der BAFA-Förderung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe erforderlich?
Beantragen Sie Fördermittel für eine neue Heizung, ist ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B gemäß Bestätigungsformular des hydraulischen Abgleichs der „VdZ − Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V.“ Pflicht. Die Durchführung ist daher mit dem TPN zu bestätigen. In der Übersicht von Leistungen der Energie-Effizienz-Experten in der BEG-EM-Richtlinie (Punkt 5.1) ist die Prüfung des Nachweises zum hydraulischen Abgleich ebenfalls aufgeführt.