Ich möchte an einem Nichtwohngebäude die Fenster erneuern und finde keine Antwort auf die Frage, ob eine Luftdichtheitsprüfung nach Austausch der Fenster Bestandteil der Förderbedingung bei der BAFA ist.
Die technischen Mindestanforderungen zum Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" fordern unter Punkt 1.1.1 Nachweise für die wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung. Diese sind unseren Informationen zur Folge mit einem sogenannten "Luftdichtheitskonzept" vom Energieberater zu erbringen. Dabei ist die Konstruktion genau zu beschreiben und deren Umsetzung zu dokumentieren. Eine Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Test) ist dabei vermutlich nicht erforderlich.
Hier finden Sie eine Vorlage für das "Luftdichtheitskonzept" (Beispiel EFH).
Für die Erstellung des Konzepts bekommen Sie bis zu 50 Prozent Förderung über die BEG-Angebote für Fachplanung und Baubegleitung.