x
Expertenrat

Müssen wir den Schornstein umplanen, weil sich die Ableitbedingungen der 1. BImSchV geändert haben?

Frage von Matthias K. am 15.12.2021 

Wir sind derzeit beim Rohbau eines Zweifamilienhauses und haben eine Baugenehmigung vom 14.10.2021 vom Landratsamt Heilbronn.

Die Baupläne umfassen einen außen liegenden Edelstahlkamin, der nun laut aktueller Verordnung nicht mehr möglich sein wird, da nicht firstnah gebaut. Lt. Info auf Ihrer Homepage gibt es jedoch Ausnahmen, welche sind dies konkret? Bringt uns die vorliegende Genehmigung incl. baurechtlicher Prüfung denn nichts? Hätte man die Info bei der Planung bereits gehabt, so hätte man einen innen liegenden Kamin planen können.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Vermutlich müssen Sie nichts ändern. Denn die überarbeiteten Ableitbedingungen der 1. BImSchV lassen die bisherigen Regeln zu, wenn Sie die Baugenehmigung vor dem 01. Januar 2022 erhalten haben. Voraussetzung ist, dass Sie die Änderungen nicht ohne übermäßigen Aufwand umsetzen können. Davon ist auszugehen, wenn Sie die Planung im Rohbau ändern müssten.

Im überarbeiteten Paragrafen 19 der 1. BImSchV heißt es dazu: „Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2022 errichtet wurde oder für das vor dem 1. Januar 2022 eine Baugenehmigung erteilt worden ist, ist Absatz 2 anzuwenden, wenn die Anforderungen der Sätze 1 bis 6 im Einzelfall unverhältnismäßig sind.“ Absatz 2 bezieht sich in diesem Fall auf die bisher geltenden Bestimmungen.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

Newsletter-Abo