Als Erben besitzen wir gemeinsam ein Mietshaus mit 7 Wohneinheiten, welche durch ältere Etagen-Gasheizwertgeräte ohne Warmwasser beheizt werden. Leider mit Schornsteinmehrfachbelegung. Eine Umrüstung wäre nicht einfach machbar und voraussichtlich aufwendig. Das Haus stammt aus den 50er-Jahren. Wenn jetzt ein Gerät bei einem Mieter kaputt geht und nicht reparabel ist: Könnte ich das durch ein neues Heizwertgerät (also ohne Brennwert) ersetzen?
Ja, das ist möglich. Grundsätzlich gibt es in Bezug auf den Einbau kaum Einschränkungen. Hersteller sind durch die Ökodesign-Richtlinie jedoch dazu verpflichtet, Gasheizungen mit Brennwerttechnik zu produzieren. Eine Ausnahme gibt es für Gas-Etagenheizungen (Heizkessel vom Typ B1 mit bis zu 10 bzw. 30 kW). Diese dürfen nach wie vor hergestellt und verkauft werden. Voraussetzung ist eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von mindestens 75 %.