x
Expertenrat

Wie dick muss meine Dachbodendämmung sein, damit ich die Minimalanforderungen der EnEV erfülle?

Frage von Jörn P. am 07.11.2015 

Ich habe eine ungedämmte OG decke, über der ein Dachboden ist. Das Dach ist nicht gedämmt. Ich möchte die minimal Anforderung der ENEV2014 erfüllen. Ich möchte Rolldämmstoff von Rockwool auslegen. Wie dick muss der Dämmstoff sein, damit ich die Minimalanforderung der ENEV erfülle? Kann ich die Mineralwolle einfach auf dem Dachboden verlegen oder brauche ich eine Dampfbremse? 

Antwort von Dipl.-Ing. Frank Nowotka 

In der EnEV, Anlage 3 heißt es: „Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen Dachflächen einschließlich Dachgauben, die gegen die Außenluft abgrenzen, sowie Decken und Wände, die gegen unbeheizte Dachräume abgrenzen, ersetzt oder erstmals eingebaut werden, sind für die betroffenen Bauteile die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 4a einzuhalten.“ In der Tabelle wird ein einzuhaltender Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 W/m²K genannt. Dieser Wert ist erreichbar mit einer Dämmstoffstärke von mindestens 14 cm der Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035 (z.B. Mineralwolle). Dabei ist der Wert der vorhanden Deckenkonstruktion unberücksichtigt geblieben.

Die Mineralwolle kann ohne Dampfbremsbahn verlegt werden, sofern die obere Geschossdecke (aus Beton o.ä. bestehend ) als luftdicht angesehen werden kann. Ist dies nicht der Fall, sollte die Luftdichtheit vorrangig auf der warmen Seite (zum beheizten Raum) hergestellt werden. Besonderes Augenmerk verlangen Durchdringungen der oberen Geschossdecke, wie Schornsteine, Kabel, Masten, Rohrleitungen, Dunstrohre usw. Die Luftdichtheit dieser Elemente stellt man auf der warmen Seite durch entsprechende Abklebungen her.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo