Das neue GEG wird aller Wahrscheinlichkeit nach noch vor der Sommerpause genehmigt. Unsere Ölheizung ist 31 Jahre alt. Muss sie ausgetauscht werden?
Nach aktuellem Stand ist ein Austausch nur dann nötig, wenn es sich bei der Heizung noch nicht um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung handelt. Beide Anlagen lassen sich mit variablen Vor- und Rücklauftemperaturen betreiben, um die Leistung optimal an den Wärmebedarf anpassen zu können. Laut GEG handelt es sich um eine Niedertemperaturheizung, wenn der Kessel dauerhaft mit einer Rücklauftemperatur von 35 bis 40 Grad Celsius betrieben werden kann.
Handelt es sich hingegen um eine ältere Konstanttemperaturheizung, die dauerhaft mit hohen Heizwassertemperaturen arbeitet, ist ein Austausch schon jetzt Pflicht. Ausgenommen sind lediglich Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die diese schon am 01. Februar 2002 bewohnt haben. Ob diese Ausnahme mit dem neuen GEG analog gilt, bleibt aktuell abzuwarten. Da sich das Gesetz im Moment noch in der Abstimmung befindet, können wir Ihnen zu diesem Punkt leider keine verbindliche Antwort geben.
Informationen zur Art der Heizung erhalten Sie von Ihrem Schornsteinfeger oder von einem Heizungsbauer aus Ihrer Region. In Bezug auf die GEG-Novelle halten wir Sie mit unserem Newsletter und dem Beitrag "Verbot von Öl- und Gasheizungen kommt für Altbau später" auf dem Laufenden.