Es geht um die alte BEG-EM-Förderung vom 14. August 2022. Wir haben unsere Ölheizung gegen eine Fernwärmeheizung tauschen lassen. Welche Nachweise müssen wir bei der BAFA einreichen, um den Ölheizungstauschbonus in Höhe von 10 % zu erhalten? Da wir uns den Öltank gemeinsam mit dem Nachbarn geteilt haben, können wir leider keinen Nachweis für die Öltankentsorgung erbringen. Wir haben nur den Nachweis einer fachgerechten Entsorgung des Ölheizkessels. Würde dieser ausreichen? Unser Heizungsbauer sagt, dass allein dieser eine Nachweis nicht reicht und er deswegen bei der Fachunternehmererklärung beim Punkt für Ölheizungstauschbonus kein Kreuz setzen darf.
Grundsätzlich fordert das BAFA bei der Förderung der Heizung die Entsorgung der alten Heizölverbraucheranlagen und den Verzicht auf den Einsatz fossiler Energieträger im zu beheizenden Bereich. Da Sie sich den Tank mit Ihrem Nachbarn teilen und die geförderte Fläche nach der Sanierung nicht mehr mit Heizöl beheizen, könnte in diesem Fall eine Ausnahme bestehen. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie jedoch nur von den Sachbearbeitern des BAFA, die das Vorhaben prüfen und freigeben müssen. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.