Wir kaufen möglicherweise ein Haus mit einer Ölheizung. Der Heizkessel wurde 2017 ausgetauscht, aber der Öltank ist noch aus dem Jahr 1973. Wenn ich ihn 2024 austausche, fällt das dann auch unter die neuen Energievorschriften von 2024?
Nein. In diesem Fall kommt das GEG nicht zum Tragen. Denken Sie aber daran, dass beim Austausch des Heizöltanks in aller Regel ein zugelassener Fachbetrieb Pflicht ist. Außerdem sind die Arbeiten bei der zuständigen Stelle mindestens 6 Wochen im Voraus anzuzeigen (Ausnahme für Fachbetriebs- und Anzeigepflicht bei oberirdischen Anlagen mit weniger als 1.000 Litern). Leben Sie in einem Hochwasser- oder Risikogebiet sind weitere Vorgaben zu erfüllen. Im Beitrag "Hochwasserschutzgesetz II: Ölheizung weiter erlaubt" fassen wir diese für Sie zusammen.