Mir liegt ein Zuwendungsbescheid für eine neue Pelletheizung (mit Filter) zu. Gefördert wird die Anlage zu 40 %, da ich den Antrag noch am 09.08.2022 gestellt habe. Meine Fragen dazu:
1. Kann ich das ursprünglich geplante Modell (ETA 15 PU) durch ein anderes Modell (Viessmann Vitoligno 300-C) ersetzen?
2. Wenn ja, muss ich hierüber die BAFA im Vorfeld informieren?
3. Bleibt es bei der zugesagten Förderung, obwohl Biomasseheizungen nicht mehr gefördert werden sollen?
In diesem Fall gelten die Rahmenbedingungen des Antragszeitpunkts. Sie können eine andere Pelletheizung einbauen. Diese muss dann allerdings den technischen Mindestanforderungen des BAFA entsprechen. Ist das der Fall und die Heizung ist in der Liste förderbarer Geräte aufgeführt, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Andernfalls können Sie das BAFA mit einem formlosen und unterschriebenen Schreiben über die Änderung informieren. Dieses laden Sie im BAFA-Portal hoch. Ist die Heizung nicht in der entsprechenden Liste aufgeführt, erfolgt daraufhin eine erneute Prüfung durch die Sachbearbeiter des BAFA.