Ich wohne in meinem Elternhaus seit 45 Jahren, und habe es jetzt durch einen Todesfall geerbt. Muss ich auch die neuen Regelungen mit dem Dämmen umsetzen? Das Haus ist Bj 1950.
Streng genommen gelten die Nachrüstverpflichtungen aus der EnEV jetzt auch für Sie, denn die EnEV macht Ausnahmen nur für langjährige und selbstnutzende Eigentümer. Durch das Erbe ist in Ihrem Fall jetzt ein Eigentümerwechsel eingetreten. Als neuer Eigentümer haben Sie aber zwei Jahre Zeit, die Maßnahmen umzusetzen.