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Expertenrat

Gelten die Dämmpflichten aus der EnEV auch für mich, wenn ich ein Haus geerbt habe, in dem ich schon lange wohne?

Frage von Max V. am 28.09.2015 

Ich wohne in meinem Elternhaus seit 45 Jahren, und habe es jetzt durch einen Todesfall geerbt. Muss ich auch die neuen Regelungen mit dem Dämmen umsetzen? Das Haus ist Bj 1950. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Streng genommen gelten die Nachrüstverpflichtungen aus der EnEV jetzt auch für Sie, denn die EnEV macht Ausnahmen nur für langjährige und selbstnutzende Eigentümer. Durch das Erbe ist in Ihrem Fall jetzt ein Eigentümerwechsel eingetreten. Als neuer Eigentümer haben Sie aber zwei Jahre Zeit, die Maßnahmen umzusetzen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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