Ich habe 1975 einen Stall gebaut. An diesen habe ich 1985 eine Scheune mit einem Schleppdach angehängt. Ich habe nun auf dem Dach vom Stall und dem Dach der Scheune je eine PV-Anlage mit jeweils unter 30 kW Peak montiert. Bin ich für beide Anlagen von der Einkommenssteuer befreit?
Steuerfrei sind Einnahmen von Photovoltaikanlagen mit bis zu 30 kWp auf an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) sowie nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden. Bei sonstigen Gebäuden (Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien) gilt eine Maximalleistung von 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit (maximal 100 kWp) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft.
Ob Fall eins oder zwei zutrifft, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Wurde die PV-Anlagen nicht zu einer zusammengefasst, lassen sich die Anforderungen dabei auf jede einzelne anwenden und alle Einnahmen sind steuerfrei.
Aus der Ferne lässt sich das ohne weitere Informationen jedoch nicht rechtssicher beurteilen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Steuerberater oder zu den Sachbearbeitern Ihres zuständigen Finanzamtes.