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Expertenrat

Wie reiche ich eine Materialrechnung bei der KfW-Effizienzhaus-Förderung ein?

Frage von Aishwarya R. am 07.12.2023 

Ich baue gerade ein Haus mit KfW 55 und habe im Baumarkt zwei Fenster gekauft und von einem Fachmann ohne Rechnung eingebaut. Wie reiche ich nun eine Fachunternehmererklärung für diese Installation ein? Ich habe jedoch eine Rechnung mit den g- und Uw-Werten für das Fenster. Können Sie mir bitte in dieser Situation helfen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall übersenden Sie die Rechnungen Ihrem Energieberater. Dieser prüft, ob Fenster und Rechnung den Vorgaben entsprechen und erteilt im Zuge der Bestätigung nach Durchführung die entsprechende Bestätigung für den Fördergeber.

Wichtig zu wissen: Ohne Rechnung oder Bescheinigung des Fachunternehmens handelt es sich streng genommen um den Einbau in Eigenleistung. Dieser ist förderbar, wenn Sie den Förderantrag ab dem 01. Januar 2023 gestellt haben. Der Energieberater muss dann jedoch die fachgerechte Durchführung prüfen und bestätigen.

Haben Sie den Antrag früher gestellt, gab es keine Förderung für Eigenleistungen. Die Kosten können Sie dann aller Voraussicht nach nicht berücksichtigen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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