Ich habe im Januar meine Heizung in Betrieb genommen. Nun versuche ich, den Verwendungsnachweis auszufüllen. Der Heizungsbauer schickte 3 Abschlagsrechnungen und zum Schluss eine Schlussrechnung. Muss ich die Abschlagsrechnungen auch bei der BAFA hochladen oder reicht die Abschlussrechnung?
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie alle Rechnungen hochladen. Die Schlussrechnung ist wichtig, da Sie den Abschluss der Maßnahme darstellt. Aus den Teilrechnungen gehen einzelne Leistungen hervor, die vom BAFA geprüft werden.