Mein BEG-EM-Antrag wurde gem. meines Verwendungsnachweises mit den Rechnungen bewilligt. Teilweise habe ich bestimmte Arbeiten wie das Fundament für Wärmepumpe u.s.w in Eigenregie durchgeführt und die Materialien im Baumarkt gekauft. Für diese Materialkosten habe ich nur den Baumarkt-Kassenbon eingereicht. Die Kassenbons wurden nicht bewilligt, da keine Rechnung dabei war. Macht es Sinn, dass ich Widerspruch dagegen einlege und die Rechnungen zu den einzelnen Kassenbons nachreiche.
Das BAFA hat spezielle Anforderungen an Rechnungen (Name, Anschrift etc.), die ein Kassenbon nicht erfüllt. Grundsätzlich ist es möglich, Rechnungen auch nach dem Einreichen des Verwendungsnachweises einzureichen, wenn die Ausführung im Bewilligungszeitraum erfolgte. Ob ein Widerspruch in diesem Fall erfolgreich sein kann, lässt sich nicht mit Sicherheit beurteilen. Daher empfehlen wir Ihnen, das Vorhaben zunächst mit den Sachbearbeitern des BAFA zu besprechen. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.