Wir haben 2020 neue Fenster mit Dreifachverglasung bekommen. Die alten innen liegenden Rollladenkästen wurden weiter benutzt. Hier gibt es jetzt starke Wärmebrücken. Energieberater und Fensterbauer haben sich nicht dafür interessiert. Ist so etwas EnEV konform?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, Nachfolger der EnEV) gibt nur bei tatsächlich geänderten Bauteilen technische Regeln vor. Das heißt: Tauschen Sie die Fenster, müssen diese die geltenden Anforderungen an den U-Wert erfüllen. Für umliegende Bauteile wie Rollladenkästen oder Wände gilt das nicht.
Zum entsprechenden Zeitpunkt wäre ein Austausch mit vergleichsweise geringem Aufwand möglich gewesen. Da das heute nicht mehr der Fall ist, empfehlen wir Ihnen eine Rollladendämmung. Diese lässt sich in der Regel gut nachträglich einbringen, um die Wärmebrücken über Fenstern zu beseitigen. Öffnen Sie dazu den Revisionsdeckel am Rollladenkasten und reinigen Letzteren von innen. Anschließend dichten Sie eventuelle Undichtigkeiten in der Hülle ab und messen den Kasten aus. Im nächsten Schritt folgt das Zuschneiden der Dämmung, die Sie daraufhin in den Kasten einkleben. Spezielle Dämmhülsen machen die Arbeit dabei etwas leichter.
Weitere Informationen und Tipps geben wir im Beitrag "Dämmung Rollladenkasten". Möchten Sie die Arbeiten in Auftrag geben, erhalten Sie Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Fenster.