Wir wollen einen Neubau/Bungalow 5,60 m hoch in Niedersachsen errichten. Das Dach ist ein Walmdach mit 25 Grad. Gegenüber ist allerdings ein Gebäude, das 21 m hoch ist. Lt. Unserem Schornsteinfeger wird unser Schornstein 19 m vom Gebäude entfernt sein und die Vorgabe zur Schornsteinhöhe sind 12,34 m. Der Schornstein wird vom Fürst 50 cm wegstehen. Müssen wir wirklich so einen hohen Schornstein bauen? Kann man das irgendwie umgehen?
In diesem Fall gelten die Vorgaben des § 19 der 1. BImSchV. Diese fordern neben der Anordnung des Schornsteins im Gebäude, dass dieser die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern und Türen von Gebäuden im Umkreis von 15 Metern um mindestens einen Meter überragen muss. Ferner heißt es: "Können mit der Ausführung des Schornsteins nach den Sätzen 1 bis 5 schädliche Umwelteinwirkungen nicht verhindert werden, muss der Schornstein gemäß der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) unter Berücksichtigung der vorgelagerten Bebauung und der Hanglage ausgeführt werden."
In Ihrem Fall trifft vermutlich letzteres zu, da Abgase in Fenster oder andere Öffnungen des deutlich höheren Gebäudes eindringen könnten. Ohne weitere Informationen können wir die Auslegung aus der Ferne leider nicht prüfen. Zweifeln Sie deren Korrektheit an, können Sie einen weiteren Schornsteinfeger um Rat fragen. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu beauftragen. Bedenken Sie aber, dass der zuständige Schornsteinfeger die Anlage prüfen und abnehmen muss.