Wenn ich an mein Haus einen Wintergarten anbauen lasse und in diesem einen zugelassenen Kaminofen versehen möchte, dann brauche ich in meinem Fall einen separaten Schornstein.
Meine Frage: Muss dieser Schornstein über den Giebel des Hauses hinausragen oder über den Giebel des Wintergartens?
Rüsten Sie den Schornstein in einem bestehenden Gebäude nach, gelten häufig die alten Ableitbedingungen des § 19 der 1. BImSchV. Bei einer Dachneigung von bis zu 20 Grad muss die Schornsteinmündung den First dabei um mindestens 40 Zentimeter überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 Meter entfernt sein. Bei einer Dachneigung von mehr als 20 Grad muss der Schornstein den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2 Meter und 30 Zentimeter haben.
In beiden Fällen muss die Mündung des Schornsteins die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen im Umkreis von 15 Metern um mindestens einen Meter überragen (gilt für bis zu 50 kW).
Wir empfehlen, das Vorhaben mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger zu besprechen. Dieser nimmt den Ofen sowie den Schornstein später ab und gibt wertvolle Tipps zur Ausführung.