Wir bewohnen ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten und beabsichtigen, in 2024 bzw. 2025 eine Wärmepumpe für die alte Ölheizung einzubauen. Gibt es für die erste WE (bei versteuertem Einkommen unter T€ 40) auch den sog. Einkommensbonus sowie für die anderen WE - hier liegen die Voraussetzungen für den Einkommensbonus nicht vor - neben der Grundförderung auch den Speed-Bonus?
Den Speedbonus bekommen Sie in 2024 und 2025 aller Voraussicht nach auch als Vermieter von Wohnungen. Er soll in den beiden Jahren auf 25 Prozent steigen und so höhere Anreize schaffen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 11 im Maßnahmenpaket für die Bau- und Immobilienbranche der Bundesregierung.
Den Einkommensbonus zur Heizungsförderung bekommen Sie jedoch nur als selbstnutzender Wohneigentümer - also bei Arbeiten an einem selbst genutzten Einfamilienhaus oder an einer selbst genutzten Eigentumswohnung. Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses oder als Eigentümergemeinschaft bekommen Sie den Bonus aller Voraussicht nach jedoch nicht.
Bitte beachten Sie, dass aktuell noch keine rechtlich verbindlichen Informationen zur geplanten Förderung ab 2024 veröffentlicht wurden. Verbindliche Aussagen sind daher zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich.