Bei der Dämmung eines Altbau-EFHs mit einem zertifiziertem Holz-Stegträger-System mit Holzeinblasdämmung weitgehend in Eigenleistung, werden die 3 Bauleistungen: Ab/Anbau der Steintreppe, Einblasen der Holzspäne und anschließendes Verputzen durch Fachfirmen durchgeführt. Ist es voraussichtlich erfolgreich, für die Fachfirmen-Kosten den Steuerbonus zu beantragen, da es sich ja um Arbeiten im Kontext der energetischen Sanierung handelt?
Voraussetzung, um den Steuerbonus für die Sanierung oder eine andere Sanierungsförderung für die Fassadendämmung nutzen zu können, ist die Durchführung durch einen Fachhandwerker. Dieser muss die Arbeiten gewerblich erledigen und dafür eine Rechnung erstellen. Erfüllen Sie mit der Dämmung die technischen Mindestanforderungen zur Förderung der Fassadendämmung, können Sie die Mittel beantragen. Anrechenbar sind dabei auch Kosten für Nebenarbeiten wie Steintreppe oder Putz, sofern diese Leistungen im Rahmen der geförderten Maßnahme nötig sind. Wichtig zu wissen ist, dass keine Ausgaben (Bsp. Materialkosten) anrechenbar sind, die bei Eigenleistungen anfallen. Außerdem muss Ihr Fachhandwerker eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzverwaltung erstellen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Fassadendämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.
Entscheiden Sie sich für eine Zuschussförderung der Fassadendämmung, profitieren Sie noch bis zu 14.08.2022 von besseren Förderkonditionen. Ab 15.08.2022 erhalten Sie dann Fördermittel in Höhe von nur noch 15 Prozent. Mit unserem Last-Minute-Förderservice senden Sie die entsprechenden Anträge noch rechtzeitig ab. Anschließend haben Sie mindestens 24 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen.
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