Gilt die neue steuerliche Förderung ab 2020 auch für selbst genutzte Ferienhäuser?
Nach § 35 C des Einkommensteuergesetzes muss es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude handeln (Abs. 1), das Sie allein bewohnen und nicht vermieten. Die eigene Nutzung liegt dabei auch dann vor, wenn Teile der Wohnung anderen Personen unentgeltlich zur Verfügung stehen (Abs. 2). Wir gehen also davon aus, dass Sie den Steuerbonus für die Sanierung im Ferienhaus bekommen, sofern dieses nicht vermietet wird.