Expertenrat

Gibt es den neuen Steuerbonus zur Sanierung im Ferienhaus?

Frage von Ralf S. am 08.02.2020 

Gilt die neue steuerliche Förderung ab 2020 auch für selbst genutzte Ferienhäuser?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach § 35 C des Einkommensteuergesetzes muss es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude handeln (Abs. 1), das Sie allein bewohnen und nicht vermieten. Die eigene Nutzung liegt dabei auch dann vor, wenn Teile der Wohnung anderen Personen unentgeltlich zur Verfügung stehen (Abs. 2). Wir gehen also davon aus, dass Sie den Steuerbonus für die Sanierung im Ferienhaus bekommen, sofern dieses nicht vermietet wird.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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