Ich habe eine Frage zu einer KfW-Förderung. Wir haben unsere Fassade isolieren lassen (WDVS). Hierfür haben wir eine Schlussrechnung bekommen. Bei der Rechnungsprüfung haben wir festgestellt, dass ca. 10.000 € von 60.000 € zu viel verlangt wurden, aufgrund zu hoher Flächenangaben und nicht verbauter Komponenten. Im Rahmen der Abschlagszahlungen haben wir bereits 50.000 € bezahlt. D.h. uns liegt eine Abschlussrechnung vor und wir würden nur die bezahlten 50.000 € als förderfähige Kosten einreichen. Ist es förderschädlich, wenn die Rechnung nicht vollständig bezahlt wurde?
Wie sieht es aus mit Abschlagsrechnungen? Können diese eingereicht werden, wenn keine Abschlussrechnung vorliegt? Kann z.B. der Energieberater bestätigen, dass die Maßnahme abgeschlossen ist?
Hier kommt es aller Voraussicht nach darauf an, ob es sich bei der Rechnung um eine Teil- oder eine Abschlagsrechnung handelt. Eine Teilrechnung dient der Abrechnung bereits erbrachter Leistungen und sollte daher als Nachweis infrage kommen. Eine Abschlagsrechnung kann hingegen auch vor der Erbringung von Leistungen fällig sein. Sie dient damit nicht als Nachweis. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Ihr Handwerker eine korrigierte Schlussrechnung ausstellt.
Bitte beachten Sie auch die Vorgaben zu Rechnungen des BAFA: " Die Rechnungen müssen die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Rechnungen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (zum Beispiel Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise aufzubewahren bzw. einzureichen. Abweichend davon kann der 10 Zahlungsnachweis auch durch eine Ratenzahlungsvereinbarung zwischen dem Antragsteller und dem ausführenden Unternehmen erfolgen."
Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Fördergeber. Ansprechpartner erreichen Sie dabei unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.