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Expertenrat

Welcher U-Wert ist bei der Förderung neuer Fenster einzuhalten?

Frage von Patrick F. am 10.07.2023 

Ist es korrekt, dass aktuell auch der komplette Fenstertausch auf PVC mit 2-fach Isolierglas, Uw 1,0 gefördert wird? Sonst war doch immer unter 0,95 die Vorgabe, richtig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um die Förderung für neue Fenster, gibt es verschiedene Vorgaben. Grundsätzlich müssen neue Fenster einen U-Wert von 0,95 W/m²K oder besser erreichen. Unter bestimmten Umständen sind jedoch Ausnahmen möglich. So gilt ein Grenzwert von:


  • 1,0 W/m²K Dachflächenfenster
  • 1,1 W/m²K für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren
  • 1,1 W/m²K für Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Sonderverglasung (Verglasung zum
  • Schall- und Brandschutz sowie Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung)
  • 1,3 W/m²K für die Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren sowie von Kastenfenstern sowie von Fenstern mit Sonderverglasung (Glastausch)
  • 1,4 W/m²K für Fenster, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude
  • 1,5 W/m²K für Lichtbänder und Lichtkuppeln
  • 1,6 W/m²K für Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit echten glasteilenden Sprossen bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude
  • 1,6 W/m²K für die Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren (Glastausch) bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude
  • 1,6 W/m²K für Glasdächer

Nachlesen können Sie das unter Punkt 1 der "Technischen Mindestanforderungen (TMA) zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen".

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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