Expertenrat

Muss ich alle Heizungsarten im Energieausweis angeben?

Frage von Frank  L. am 19.02.2020 

Es wird aufgrund von Verkauf eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten ein Energieausweis benötigt. Das Haus hat eine Wohnfläche von 500 qm. 410 qm werden mit Kohle/Koks beheizt. Eine Wohneinheit (ca. 90 qm) mit Flüssiggas. Wenn ich nun online einen Energieausweis erstellen will, kann ich nur eine Heizart angeben. Muss ich nun zwei Energieausweise erstellen oder wähle ich die Heizungsart, in diesem Fall Kohle/Koks, die am meisten genutzt wird?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich sind alle vorhandenen Heizungsarten im Energieausweis anzugeben. Für ein Gebäude ist außerdem immer ein Ausweis zu erstellen (Ausnahme Mischnutzung von Wohn- und Nichtwohngebäude). Leistet ein Onlinetool das nicht, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater. Experten finden Sie in unserer Datenbank oder der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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