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Expertenrat

Wie können wir den Verwendungsnachweis erstellen, wenn der Förderantrag nicht in unserem BAFA-Zugang zu sehen ist?

Frage von K. M. am 31.03.2023 

Wir haben am 31.12.21 einen Antrag auf Förderung Einzelmaßnahme (Erneuerung Fenster) gestellt. Unser Energieberater hatte uns an diesem Tag angeschrieben, wir sollen das bitte heute noch ausfüllen. Soweit zu seiner Beratungsleistung.

Beim Ausfüllen haben wir den Energieberater mit seiner E-Mail-Adresse als Bevollmächtigten angegeben (wir hatten keine Unterstützung beim Ausfüllen und dachten, das wäre so richtig). Jetzt sind die Fenster drin, der Energieberater hat uns die TPN-Nummer geschickt und geschrieben, wir sollen den Verwendungsnachweis mit der Nummer (TPN-ID) erstellen.

Wenn wir uns im Portal anmelden mit unserer E-Mail Adresse, sehen wir unseren Vorgang nicht. Laut BAFA kann nur der Bevollmächtigte ins Portal, das wäre der Energieberater. Jetzt haben wir das Problem, dass aber der Antragstellende den Verwendungsnachweis erstellen muss.

Eine Anfrage an die BAFA haben wir mehrmals gestellt, die verstehen unsere Frage nicht und weisen immer drauf hin, dass der Energieexporte die TPN bekommt, wenn er mit seinen Sachen fertig ist und wir dann den Verwendungsnachweis im Portal online einstellen müssen, aber im Portal sich nur der Bevollmächtigte anmelden kann.

Es ist also ein Teufelskreis. Wie kommen wir hier raus? Haben Sie eine Idee? Wir sind für jeden Hinweis dankbar.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Möglich ist es, dem Energieberater die Vollmacht zu entziehen und die Kommunikation zurückzufordern. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, die geforderten Unterlagen selbst zu erstellen. Möglich ist das mit einem formlosen Schreiben an das BAFA, das Sie zum Beispiel im BAFA-Portal hochladen können. Alternativ kann auch der Energieberater den Verwendungsnachweis erstellen, wenn er dafür bevollmächtigt ist.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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