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Expertenrat

Gibt es Vorgaben für die Verlegung von Rohrleitungen für Heizung und Warmwasser?

Frage von Dorothee L. am 21.09.2023 

Wir planen gerade die Sanierung unseres EFH von 1980. Alle Leitungen sollen auch erneuert werden. Auch Räume sollen ggf. verlegt werden. U. a. planen wir dann auch den wohl besten Verlauf für alle Trinkwasser, Warmwasserleitungen und Co.

Gibt es grundsätzlich Normen oder Richtlinien, dass die Leitungen auf dem kürzesten Weg verlegt werden sollen, um Energieverlusten vorzubeugen etc.?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Es gibt Vorgaben, sowohl für die Isolierung als auch für die Verlegung von Rohrleitungen. Bei Letzteren geht es aber vor allem um Trinkwasserleitungen für Kaltwasser. Diese sind getrennt von Warmwasser- und Heizungsleitungen zu installieren, um ein übermäßiges Erwärmen und damit verbundene Qualitätseinbußen zu verhindern.

Bei der Verlegung von Trinkwasserleitungen (kalt und warm) kommt es zudem auf eine möglichst direkte Anbindung aller Entnahmestellen und den Verzicht auf sogenannte Totleitungen an, um hohe Hygieneanforderungen zu erfüllen.

Wir empfehlen Ihnen, die Planung zusammen mit einem Fachplaner, Energieberater oder Fachhandwerker durchzuführen. Die Experten prüfen die technische Machbarkeit und geben Tipps zur Umsetzung der eigenen Wünsche.

Denken Sie daran, dass der Staat attraktive Fördermittel für viele Sanierungsarbeiten vergibt. Einen Überblick geben wir in unserer Kategorie Förderung. Laden Sie sich außerdem unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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