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Expertenrat

Wir wollen die geförderte Wärmepumpe nach nur vier Jahren austauschen. Grund ist ein Schaden am Gerät. Können wir erneut Fördermittel beantragen?

Frage von David R. am 26.02.2024 

Wir haben 2019 Förderung für den Austausch einer Ölheizung und den Einbau einer Luft-Wärmepumpe erhalten. Die Anlage ist leider schon nach 4 Jahren komplett defekt und ausgefallen. Könnten wir erneut eine Förderung für eine neue Luft-Wärmepumpe erhalten? Gibt es irgendwelche Sperrfristen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie können unabhängig von der alten Anlage eine neue Förderung für die Wärmepumpe beantragen. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Wärmepumpen.

Bitte beachten Sie aber, dass bei der alten Anlage in der Regel eine Mindestnutzungsdauer von 7 bis 10 Jahren (je nach Förderprogramm) einzuhalten ist. Tauschen Sie die Anlage vorher aus, kann es zur Rückforderung eines Teils der Förderung kommen. Bei einem irreparablen Schaden handelt es sich möglicherweise um eine Ausnahme. Wir bitten Sie, das rechtzeitig mit Ihrem Fördergeber abzustimmen. Diesen müssen Sie ohnehin in Kenntnis setzen, wenn Sie die Heizung vor dem Ablauf der Mindestnutzungsdauer tauschen.

Ansprechpartner erreichen Sie dabei unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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