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Expertenrat

Ich habe die Wärmepumpe teilweise in Eigenleistung eingebaut. Warum bekomme ich keine Förderung?

Frage von Elmar S. am 28.06.2023 

Ich habe die Förderung für eine Wärmepumpe beantragt und eine Förderzusage bekommen. Kostenvoranschlag für Geräte, Materialien und Endabnahme durch Hersteller der WP und Kostenvoranschlag Elektrofirma beim Fördererantrag mit eingereicht. Das ich keine Förderung auf meine Eigenleistung bekomme, war mir klar. Mir wurde aber die Förderung auf die eingereichten Kostenvoranschläge zugesagt. Meine Eigenleistung war lediglich der Aufbau und Verrohrung der WP. Alle anderen Arbeiten wie Elektro und Endabnahme WP-Hersteller und gekaufte Geräte wurden mit Rechnungen belegt.

Nun habe ich die Nachricht erhalten, dass es keine Förderung gibt. Das kann doch wohl nicht sein. Ich hatte mit der Elektrofirma und dem WP-Hersteller 2 Fachunternehmen beschäftigt und bezahlt. Was kann ich da machen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In Punkt 5 der zuvor gültigen "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" heißt es: "Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die [...] durch Fachunternehmen durchgeführt werden [...]". Diese Vorgabe bezieht sich sowohl auf den Anschluss und die Abnahme als auch auf die "kleineren" Nebenarbeiten. Das bestätigt das BMWK in Punkt 11.1 der FAQs zum BEG vom 23.11.2022. Hier heit es: "Auch bei Kleinstbeiträgen ist für die Anerkennung förderfähiger Materialkosten der Einbau durch ein Fachunternehmen Voraussetzung."

Durch die erbrachten Eigenleistungen ist eine Förderung der Wärmepumpe in Ihrem Fall daher aller Voraussicht nach ausgeschlossen. Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie auf Rückfragen bei den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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