In einem DH mit einer WP wird über einen WM-Zähler die Wärme für eine DHH verkauft. In eimer DHH wohnt der Eigentümer und betreibt die WP mit 60 % PV-Strom. Ist das machbar?
Das ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist jedoch eine rechtssichere Abrechnung der Heizkosten. Da die Heizkostenverordnung nach § 11 HeizkostenV bei Wärmepumpen nicht zwangsläufig greift, gibt es dazu verschiedene Modelle. Um das passende zu finden, empfehlen wir den Kontakt zu einem Experten für Mietrecht oder zu einem Abrechnungsdienstleister.