Wir haben eine neue Heizungsanlage im 6-Familien-Haus installiert. Jede Wohn-Partei hat ihre eigene Heiztherme - es gibt also KEINE Zentralheizung. Frage: Wie ist die Kostenverteilung? Installationskosten inkl. allem Material dividiert durch 6 oder spielt die Wohnungsgröße der einzelnen WE auch eine Rolle?
Ist nichts anderes geregelt, teilen sich die Kosten für Arbeiten am Gemeinschaftseigentum nach den Miteigentumsanteilen der einzelnen Wohnungseigentümer auf. Möglich ist es jedoch, einen Beschluss zur Änderung der Kostenverteilung zu fassen - etwa nach Anzahl der Wohneinheiten. Geregelt ist das in § 16 des Wohnungseigentumsgesetzes.
In diesem Fall ergibt sich jedoch eine Besonderheit. Denn die Etagenheizung ist in der Regel Sondereigentum der jeweiligen Wohnungseigentümer. Rohre, Kamin und andere Einrichtungen, die zum Betrieb der gesamten Anlage nötig sind, gehören hingegen zwangsläufig zum Gemeinschaftseigentum. Während Arbeiten am Sondereigentum jeder selbst trägt, teilen sich Arbeiten am Gemeinschaftseigentum wie oben beschrieben auf.
Entscheidend sind hier die Regelungen in der Gemeinschaftsordnung bzw. der Teilungserklärung. Da wir diese nicht kennen, empfehlen wir Ihnen, den Sachverhalt mit einem Experten für WEG-Recht zu besprechen. Dieser gibt in der Regel schnell Aufschluss darüber, wie in diesem Fall richtig zu verfahren ist.