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Expertenrat

Wie lange gibt es die BEG-Förderung für die Sanierung noch?

Frage von Carlo R. am 25.05.2022 

Wie lange gibt es die Möglichkeit der "BEG EM"? Es geht darum, eine alte Ölheizung zu tauschen - evtl. zugunsten einer WP. Ich las von 2029/30. Ist das richtig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Aktuell ist das leider nicht sicher. Die Gültigkeit der Richtlinie zur BEG-EM-Förderung endet mit dem Ablauf des 31. Dezembers 2030. Durch die Auswirkungen der Pandemie und des Krieges in der Ukraine ist es aber auch möglich, dass die Regierung das Programm früher ändert oder ersetzt. So ist beispielsweise für den Sommer eine Anpassung geplant. Eine Zusammenfassung dazu geben wir im Beitrag "Mehr Energieeffizienz: BEG-Förderung und GEG werden überarbeitet"

Wichtig zu wissen ist jedoch, dass Sie mindestens 24 Monate Zeit zur Umsetzung haben, wenn Sie die Zuschuss-Förderung für die neue Heizung bereits jetzt beantragen. Kommt es zu nicht selbst verschuldeten Verzögerungen, ist auch ein Bewilligungszeitraum von insgesamt 48 Monaten möglich.

Entscheiden Sie sich für eine Kredit-Förderung der neuen Heizung, haben Sie grundsätzlich 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen. Danach ist eine Verlängerung um weitere 12 Monate möglich, wenn Sie die Verzögerung nicht selbst verursacht haben. Ab dem 13. Monat zahlen Sie dann allerdings eine Bereitstellungsprovision auf nicht abgerufene Kreditsummen.

Einmal zugesagte Fördermittel bekommen Sie dabei in aller Regel auch ausgezahlt, wenn der Staat das Förderangebot vorher ändert oder streicht.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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