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Expertenrat

Wie viele Energieausweise benötige ich für ein Wohnhaus mit zwei Wohnungen?

Frage von Karl-Heinz B. am 12.09.2023 

Brauche ich zwei Energieausweise für ein Wohngebäude mit zwei Wohnungen und eigenständigen Heizungen (Öl und Gas)? Die eine Wohneinheit wurde leicht modernisiert.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Energieausweise werden grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt (§ 79 GEG). Anders verhält es sich nur, wenn sich Teile eines Wohngebäudes hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen (§ 108 GEG).

In Ihrem Fall handelt es sich bei beiden Einheiten um Wohnungen. Die unterschiedlichen Wärmeerzeuger berücksichtigen Energieberater in Ihrer Bedarfs- oder Verbrauchsberechnung. Welchen Energieausweis Sie benötigen, erfahren Sie im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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