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Expertenrat

Wir haben eine Wohnung mit Wohnraumlüftung gekauft. Wurde diese korrekt ausgeführt?

Frage von Martina W. am 13.09.2018 

Ich habe eine Frage zur Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. Wir haben im vergangenen Jahr eine Wohnung in einem Neubau-Mehrfamilienhaus gekauft. Da das Haus nach KfW 70 Standard gebaut wurde, wurde eine Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung eingebaut. Uns wurde auch gesagt, dass wir aus energetischen Gründen keine Dunstabzugshaube mit Abluft installieren dürften. Nun ist uns aufgefallen, dass wir im Bad und im Schlafzimmer sehr abgestandene, modrige Luft haben. Im Badezimmer ist gar keine Lüftung installiert. Im Schlafzimmer befindet sich ein Lüfter, der aber nur zum Wohnzimmer geht und damit keine Frischluft ansaugt. Laut vom Bauträger ausgehändigtem Elektroplan wurden in beiden Räumen Außenlüftungen geplant. Warum diese nicht umgesetzt wurden, wissen wir nicht. Auf Nachfrage behauptet unser Bauträger, es gäbe kein Lüftungskonzept, im Bad sei keine Lüftung erforderlich und im Übrigen sollten wir 3-mal am Tag für 15 Minuten lüften. Uns macht das sehr stutzig. Warum sollte man aus energetischen Gründen keine Abluft-Dunstabzugshaube installieren dürfen, dann aber über die Fenster entlüften? Wir gehen davon aus, dass die Anzahl der Lüfter (4 Stück für 114 qm Wohnfläche) zu wenig sind, da unsere Nachbarn über die selbe Anzahl an Lüftern verfügen, die aber 23 qm weniger Wohnfläche haben. Unsere Frage ist, ist ein Lüftungskonzept verbindlich und wenn ja, wo können wir dieses einsehen? Nur beim Bauträger? Und kann sich der Bauträger darauf berufen, in den Wohnräumen eine Wohnraumlüftung zu installieren, im Tageslichtbad aber nicht? Wir haben im Bad gemessen und wenn wir abends Türe und Fenster schließen, herrschen morgens 67% Luftfeuchtigkeit. Wo können wir uns gegebenenfalls für Unterstützung hinwenden? Und können wir ggf. selbst berechnen, ob die Anzahl der Lüfter ausreichend ist? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ein Lüftungskonzept wird grundsätzlich in der DIN 1946 Teil 6 gefordert. Dabei geht es darum, mindestens den nutzerunabhängigen Luftwechsel zum Feuchteschutz sicherzustellen, um Probleme wie Schimmel zu vermeiden. Ist eine Lüftungsanlage in Betrieb, sollte diese Luft aus Bädern und Küchen absaugen und ein Wohn- und Schlafräume einblasen. Dezentrale Anlagen arbeiten wechselseitig, wodurch sich die Durchlüftung anders gestalten kann. Dennoch: Ist eine Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung vorhanden, sollte diese auch weitestgehend ohne Fensterlüftung für hygienische Luftverhältnisse sorgen können. In Ihrem Fall scheint das nicht gegeben zu sein. Da wir das Objekt, die Verträge und die entsprechenden Berechnungen nicht kennen, ist es schwer, den Sachverhalt aus der Ferne richtig einzuschätzen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Diesen finden Sie über unsere Berater-Suche oder die Energie-Effizienz-Expertenliste der deutschen Energieagentur.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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