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Expertenrat

Hilft ein Fenstertausch im Altbau gegen Zugluft und Kälte oder besteht dadurch Schimmelgefahr?

Frage von Elke M. am 02.04.2021 

2-Zi.-Whg. im MFH aus dem Bj. 1964. Die Gebäudeenergieklasse liegt bei G bis H. Es zieht laufend, vor allem im sogenannten Wohnzimmer. Das Fenster scheint nicht mehr richtig zu schließen. Es wurde schon einmal "nachgezogen" - das hat aber nichts genützt. Kälte und Lärm kommen durch. Was kann ich noch machen, außer ganz neue Fenster, wobei dabei auch nicht sicher wäre, dass das Problem Zugluft behoben wäre, oder? Gibt es dann sowieso ein neues Problem mit Schimmel?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ohne das Gebäude zu kennen, sind konkrete Ratschläge aus der Ferne leider nicht möglich. Diese bekommen Sie von einem Energieberater, der die Situation vor Ort bewertet. Experten aus Ihrer Region finden Sie dabei in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Detailfragen klären aber auch die Energieberater der Verbraucherzentrale für eine Pauschale von 30 Euro bei Ihnen vor Ort.

Neben dem Fenstertausch könnte es helfen, die Dichtungen zu ersetzen oder neue Klebedichtungen anzubringen. Tauschen Sie die Fenster, stört das unter anderem den natürlichen Luftwechsel, sodass weniger Frischluft zirkuliert und Feuchtelasten im Haus bleiben. In Altbauten ist das allerdings oft kein Problem. Gewissheit bringt auch hier die Beurteilung durch einen Experten vor Ort.

Übrigens: Planen Sie einen Fenstertausch, bekommen Sie dafür eine attraktive Förderung vom Staat. Günstige und für Sie unverbindliche Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region holen Sie über unser kostenfreies Online-Angebots-Tool für neue Fenster ein.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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