Die Stadtwerke Dorfen verlangen für einen förderfähigen Nahwärmeanschluss einen "Antrag zur Herstellung eines Nahwärme-Hausanschlusses" vorab. Kann man die Förderung auch nach Abgabe dieses Antrags beantragen?
Um die Förderung für den Wärmenetzanschluss beantragen zu können, dürfen Sie zuvor noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben haben. Nach Angaben des BMWK ist der Abschluss eines Wärmeliefervertrags vor Antragstellung dabei förderschädlich. Eine Ausnahme besteht bei Interessenbekundungen und Anträge, die noch keinen rechtlich bindenden Vertrag darstellen.
Außerdem ist eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Liefer- und Leistungsverträgen zulässig. Diese sorgt dafür, dass der Vertrag nicht zustande kommt, wenn die Förderung nicht gewährt wird. Mit einer solchen Vereinbarung können Sie auch vor der Antragstellung bereits Verträge vergeben.