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Expertenrat

Wie ist Arbeitslosengeld bei der Einkommensgrenze zur Förderung der Heizung zu berücksichtigen?

Frage von Alexander R. am 18.11.2023 

Ich möchte im kommenden Jahr meine Heizung erneuern und stolpere über die 40.000 ,- € Einkommensgrenze. Ich erhalte bis Mitte des Jahres noch Arbeitslosengeld I, wie ist das einzukalkulieren? Vielen Dank im Voraus.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Einkommensgrenze ist grundsätzlich nur für den Einkommensbonus relevant. Sie liegt bei 40.000 Euro pro Haushalt und ist anhand der Einkommensteuerbescheide nachzuweisen. Erforderlich sind dabei aller Voraussicht nach die Bescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang.

Einkommensersatzleistungen wie Arbeitslosengeld stellen in aller Regel kein Erwerbseinkommen dar und sind aller Voraussicht nach nicht anzurechnen.

Ob das tatsächlich der Fall ist, zeigt sich jedoch erst dann, wenn entsprechende Richtlinien und Infoblätter zur Förderung ab 2024 veröffentlicht wurden. Bisher gibt es hier leider noch keine verbindlichen Informationen von der Regierung.

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