Keine Möglichkeit, die Tür mit selbstschließendem Mechanismus für alte Menschen und Kinder zu öffnen. Was muss man machen? Die Wohnung für einen alten Menschen wird wie ein Gefängnis - er kommt nicht hinein und nicht hinaus. Das ist der Fall bei unserer Mutter.
Prüfen Sie zunächst, ob Türschließer in Ihrem Bundesland Pflicht sind. Entsprechende Informationen finden Sie in der Bauordnung Ihres Landes - Baufirmen, Händler oder Energieberater helfen im Zweifel weiter.
Müssen Sie Tierschließer einbauen, lassen sich diese auch mit einem automatischen Öffner versehen. Ist das nicht möglich, kommen barrierefreie Türen infrage. Diese sind so konstruiert, dass Sie ohne großen Kraftaufwand von außen sowie von innen zu öffnen sind.
Denken Sie daran: Lassen Sie die Türen austauschen, bekommen Sie oft auch eine Förderung. Diese gibt es zum Beispiel für barrierefreie Türen in Form von Zuschüssen (10 %) oder Darlehen über die KfW-Programme 455-E (Zuschuss) oder 159 (Darlehen). Alternativ steht Ihnen die BEG-Förderung für neue Haustüren zur Verfügung. Hier erhalten Sie Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent, wenn Sie Außentüre beheizter Bereiche durch energieeffiziente austauschen. Alternativ dazu können Sie auch den Steuerbonus für die Sanierung (20 Prozent der Gesamtkosten) oder den Steuerbonus für Handwerkerleistungen (20 Prozent der Handwerkerlohnkosten) nutzen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Türen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Türen.